Einfach und Schnell

Online-Scheidung -
Einfach und Schnell

Haben Sie die Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehegatten geklärt und geht es nur um die Scheidung der Ehe, ist eine Online-Scheidung der einfache Weg zur Trennung.

Grundsätzlich sind keine Anwaltsbesuche erforderlich.
Die Übersendung von Unterlagen kann per Post, Fax oder E-Mail etc. erfolgen.

Gerne können wir aber auch Besprechungstermine vereinbaren.

Für eine einfache Online-Scheidung sollten die Ehepaare geklärt haben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Kindes- und Ehegattenunterhalt gezahlt werden.
Wir stehen gerne beratend zur Seite. Bei kinderlosen Ehen verzichten die Ehegatten oft wechselseitig auf Unterhalt.

Des weiteren sollte bei Vorhandensein gemeinsamer Kinder geklärt sein, ob das gemeinsame Sorgerecht weiter bestehen soll.

Die Eheleute sollten sich zudem einig sein, ob einer von ihnen weiterhin in der Ehewohnung bleibt und wie der Hausrat zu teilen ist.

Liegen obige Voraussetzungen vor, braucht man für die Scheidung nur einen Anwalt, der von dem Ehepartner beauftragt wird, der die Scheidung einreichen will.
Der andere Ehepartner erscheint im Scheidungstermin bei Gericht ohne Anwalt und stimmt der Scheidung zu.
Dies gilt allerdings nicht, wenn in dem gerichtlichen Verfahren noch weitere Anträge gestellt werden, wie z.B. zum Unterhalt, Zugewinn etc.
In diesen Fällen müssen beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein.

Gerne beraten wir Sie außergerichtlich über die zu klärenden Scheidungsfolgen. Anruf, E-Mail oder Fax genügt, wir melden uns dann unverzüglich.

Die bei einer Scheidung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten richten sich im wesentlichen nach den Einkommens-Verhältnissen der Ehegatten.

Das Scheidungsverfahren dauert in der Regel vier bis sechs Monate ab der Antragstellung.

Wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen, müssen Sie vorher ein Jahr getrennt leben.
Es muss nicht unbedingt eine räumliche Trennung erfolgen, diese kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung vollzogen werden, die so genannte Trennung von Tisch und Bett.
Dies bedeutet, dass die Eheleute nicht mehr zusammen essen, das Bett nicht mehr teilen, keiner für den anderen mehr kocht oder wäscht.
Es muss deutlich werden, dass eine häusliche Gemeinschaft nicht mehr gewünscht ist.
Diese Umstände werden gelegentlich im Scheidungstermin vom Familienrichter hinterfragt.

Der Versorgungsausgleich, auch Rentenausgleich genannt, erfolgt von Amts wegen; Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden zwischen den Ehegatten ausgeglichen.
Es gibt Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich auszuschließen, darüber beraten wir Sie gerne telefonisch.



Ablauf der Online-Scheidung:

Laden Sie bitte das Scheidungsformular und die Vollmacht herunter, füllen Sie diese aus und übermitteln uns beides per Post, Fax oder Emailanhang.  
Daraufhin erhalten Sie von uns den Entwurf des Scheidungsantrags sowie einen Kostenvoranschlag betreffend Mindestgebühren. Gleichzeitig teilen wir Ihnen die voraussichtliche Höhe der Gerichtskosten mit.
 
Nach Eingang Ihrer Zustimmung zum Entwurf des Scheidungsantrages und Überweisung der Gerichtskosten auf unser Geschäftskonto übermitteln wir dem Gericht den Scheidungsantrag und zahlen die Gerichtskosten ein.
 
Sie erhalten dann vom Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich.
Diese füllen sie aus (gerne sind wir dabei behilflich) und schicken sie zurück an das Gericht.
Anschliessend wird das Gericht den Scheidungstermin anberaumen.
 
Der Scheidungstermin, zu dem wir Sie begleiten, findet bei Gericht statt und sie sind geschieden.
 

Während des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen gerne stets mit Rat und Tat zur Seite. Die erste Kontaktaufnahme zur Beantwortung von Fragen ist kostenlos.

Formulare